Top 1:
- Eröffnung der Mitgliederversammlung durch Vorsitzende
- Prüfung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, der Anwesenheitsliste, der Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit sowie Anwesenheit von mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder für zweiten Antrag.
- Bekanntgabe der Tagesordnung und Genehmigung durch Mitglieder
Top 2:
Erläuterung des ersten Antrages
- Aufhebung vom beschlossenen Auftrag durch Mitgliederversammlung zur „Akkreditierung“ für Vdiaz an Vorstand.
- Begründung des Antrages durch Antragssteller.
- Durchführung der Abstimmung.
(darüber entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit.)
Top 3:
Erläuterung des zweiten Antrages
- Aufnahme von Apothekern als ordentliche Mitglieder des VDIAZ
(Anwesenheit von mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich) - Begründung des Antrages durch Antragssteller.
- Erläuterungen über Satzungsänderungen, die im Falle der Zustimmung der Mitglieder, durchgeführt werden müssen(durch Vorstand).
- Durchführung der Abstimmung.
(Die Abstimmung ist erfolgreich, wenn die Zustimmung von zwei Dritteln der erschienen stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins für die Änderung der Satzung vorliegt.)
Top 4:
Erläuterung des dritten Antrages
- Änderung der Satzung mit dem Ziel, den Personen im Bereich der medizinisch angebunden Wissenschaft und des Gesundheitswesens, insbesondere den Pharmazeutinnen, die ordentliche Mitgliedschaft mit aktiver und passiver Wahlberechtigung zu ermöglichen.
- Begründung des Antrages durch Antragssteller.
- Durchführung der Abstimmung.
(Die Abstimmung ist erfolgreich, wenn die Zustimmung von zwei Dritteln der erschienen stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins für die Änderung der Satzung vorliegt.)
Top 5:
Schlusswort durch Vorsitzende.
PS:
Nur die Anträge dürfen bearbeitet werden, die schriftlich begründet und vom Antragssteller spätestens eine Woche vor Mitgliederversammlung dem Vorstand mit ihren Unterschriften eingereicht sind.