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VDIAZ

Verein deutsch-iranischer Ärzte und Zahnärzte in Hamburg e.V.

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Tagesordnung zur VDIAZ-Mitgliederversammlung

Tagesordnung zur VDIAZ-Mitgliederversammlung
Ort: Saal „Logenhaus“ Welckerstraße 8, 20354 Hamburg Am 02.07.2023 von 11:00 bis 13:00 Uhr

TOP 1:

  1. Eröffnung der Mitgliederversammlung durch Vorsitzende
  2. Prüfung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, der   Anwesenheitsliste, der Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit sowie Anwesenheit von mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder für zweiten Antrag.
  3. Bekanntgabe der Tagesordnung und Genehmigung durch Mitglieder

TOP 2:

Erläuterung des ersten Antrages

  1. Aufhebung vom beschlossenen Auftrag durch Mitgliederversammlung zur „Akkreditierung“ für Vdiaz an Vorstand.
  2. Begründung des Antrages durch Antragssteller.
  3. Durchführung der Abstimmung.

(darüber entscheidet die Versammlung mit einfacher Mehrheit.)

TOP 3:

Erläuterung des zweiten Antrages

  1. Aufnahme von Apothekern als ordentliche Mitglieder des VDIAZ
    (Anwesenheit von mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich)
  2. Begründung des Antrages durch Antragssteller.
  3. Erläuterungen über Satzungsänderungen, die im Falle der Zustimmung der Mitglieder, durchgeführt werden müssen(durch Vorstand).
  4. Durchführung der Abstimmung.
    (Die Abstimmung ist erfolgreich, wenn die Zustimmung von zwei Dritteln der erschienen stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins für die Änderung der Satzung vorliegt.)

TOP 4: 

            Erläuterung des dritten Antrages

  1. Änderung der Satzung mit dem Ziel, den Personen im Bereich der medizinisch angebunden Wissenschaft und des Gesundheitswesens, insbesondere den Pharmazeutinnen, die ordentliche Mitgliedschaft mit aktiver und passiver Wahlberechtigung zu ermöglichen.
  2. Begründung des Antrages durch Antragssteller.
  3. Durchführung der Abstimmung.
    (Die Abstimmung ist erfolgreich, wenn die Zustimmung von zwei Dritteln der erschienen stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins für die Änderung der Satzung vorliegt.)

 TOP 5 : 

Schlusswort durch Vorsitzende.

 

PS:
Nur die Anträge dürfen bearbeitet werden, die schriftlich begründet und vom Antragssteller spätestens eine Woche vor Mitgliederversammlung dem Vorstand mit ihren Unterschriften eingereicht sind.

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